Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Allgemeines/Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns und dem Kunden unterzeichneten Angebote und von ihm akzeptierten Besprechungsberichte, die im Folgenden als Vereinbarungen bezeichnet werden. Für diese Vereinbarungen gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sowie sonstige Regelungen, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, finden nur Anwendung, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen oder eine abweichende Regelung in Form eines Rahmenvertrages vorliegt.

§2 Angebote/Besprechungsberichte
An unsere Angebote halten wir uns vier Wochen ab Datum gebunden. Die Inhalte der Besprechungsberichte gelten als akzeptiert, wenn nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang beim Kunden widersprochen oder innerhalb gleicher Frist der Inhalt widerrufen wird.

§3 Umfang
Gegenstand der Vereinbarungen ist die beschriebene Leistung. Wir verpflichten uns, die Vereinbarungen mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen.

§4 Vergütung/Kosten
(1) Maßgebend sind die in den Vereinbarungen genannten Beträge. Eine Überschreitung der in den Vereinbarungen aufgeführten Gesamtsumme bis zu 10 Prozent gilt als genehmigt und bedarf keiner weiteren Abstimmung. Darüber hinausgehende Änderungen des Kostenumfangs bedingen eine Nachkalkulation. Eine Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelpositionen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der Vereinbarungen nicht überschritten wird.

(2) In den Vereinbarungen kann eine Abrechnung auf Pauschalbasis festgelegt werden.

(3) Die Erstattung sonstiger Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführungen der Vereinbarungen entstehen oder sich als notwendige Folge der Ausführung ergeben, bleibt hiervon unberührt.

(4) Die für die Umsetzung dieser Vereinbarungen anfallenden Nebenkosten (Reise- und Hotelkosten, Telefon, Internet, Kopien, Porto) werden pauschal mit 12 Prozent des Nettohonorarvolumens abgerechnet.

(5) Sämtliche Preise und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(6) Soweit der Kunde die Durchführung der auf dem Angebot basierenden Projekte oder Maßnahmen storniert, ist er verpflichtet, Thomas Sommer von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und ihm alle Verluste zu ersetzen, die sich aus solchen Projekten oder Maßnahmen aufgrund des Abbruchs ergeben. Zudem hat Thomas Sommer Anspruch auf Vergütung für die bereits und bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der getroffenen Vereinbarung.

§5 Fremdleistung
Fremdleistungen beauftragen wir im Namen und auf Rechnung des Kunden. Nach entsprechender Prüfung leiten wir die Rechnung zur direkten Zahlung an den Kunden weiter.

§6 Zahlungsbedingungen
(1) Die in der Rechnung genannten Preise, Vergütungen, Kosten und Auslagen sind 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug frei unsere Bankverbindung zur Zahlung fällig.

(2) Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

§7 Eigentumsvorbehalt
Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Thomas Sommer. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von Thomas Sommer hinweisen und die Beratung unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen.

§8 Kundenrücktritt
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Thomas Sommer möglich. Ist Thomas Sommer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 50 Prozent des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen; darin sind entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn enthalten.

§9 Copyright
Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die infolge eines Auftrages für einen Kunden hergestellt, produziert oder entworfen werden, unterliegen dem Copyright von Thomas Sommer. Die Weiterverwertung der Vorlagen (zum Beispiel als Werbeanzeige) bedarf der schriftlichen Zustimmung. Alle mit den gelieferten Arbeiten zusammenhängenden Urheberrechte verbleiben somit bei Thomas Sommer. Einzig die Nutzungsrechte für den im Auftrag/Vertrag bestimmten Zweck gehen an den Auftraggeber über; das heißt, je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche, medienspezifische und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Thomas Sommer.

§10 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten
(1) Der Kunde hat sämtliche für die Durchführung dieser Vereinbarungen notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und uns zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist. Der Kunde sorgt dafür, dass uns alle für die Durchführung der Vereinbarungen notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden, und setzt uns unverzüglich von allen Vorgängen in Kenntnis, die für die Ausführung der Vereinbarungen von Bedeutung sein können.

(2) Wir sind berechtigt, die Vereinbarungen nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen, wenn der Kunde mit seiner Mitwirkungshandlung oder Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.

§11 Sonstiges und Geheimhaltung
(1) Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(2) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle mit der Projektdurchführung zusammenhängenden Daten, insbesondere Betriebsgeheimnisse und als vertraulich eingestufte Informationen, nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Die Informationen werden nur solchen Mitarbeitern der Vertragsparteien zugänglich gemacht, die an der Durchführung des Auftrages beteiligt sind. Dies gilt auch fürArbeitsergebnisse, Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die bei der Auftragsdurchführung Anwendung finden. Daten, die den Vertragspartnern bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren oder bekannt werden, unterliegen nicht der Geheimhaltung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstige gesetzliche Bestimmungen für den Datenschutz.

(3) Sollte eine der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

(4) Die vorliegenden Vereinbarungen unterliegen deutschem Recht.

 

Kerpen, Dezember 2019